Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Tierpsychologischen Hundeschule Marschall (Stand: 01.01.2024)
1. Honorar:
Das Honorar für die Leistungen der Tierpsychologischen Hundeschule Marschall (THS- Marschall) wird zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung fällig und ist in bar zu bezahlen. Bei mehrteiligen Kursen und Workshops ist die komplette Gebühr zu Beginn der ersten Kurs- oder Workshopstunde zu entrichten oder muss im Voraus auf dem Konto der THS-Marschall eingegangen sein. Eine Teilnahme ist ansonsten leider nicht möglich.
2. Absage von vereinbarten Terminen:
Der Anspruch der THS-Marschall ist es, auf die Bedürfnisse und Wünsche der Mensch-Hund- Teams optimal eingehen zu können. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, wird für jedes Mensch-Hund-Team ausreichend viel Zeit eingeplant. Ein nicht rechtzeitig abgesagter Termin führt nicht nur in der THS-Marschall zum Leerlauf sondern nimmt auch anderen Mensch-Hund-Teams die Möglichkeit, einen früheren Termin in der THS-Marschall wahrnehmen zu können. Falls Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab, um eine Rechnungsstellung zu vermeiden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass diese Regelungen gelten, auch wenn Sie aus einem für Sie triftigen Grund oder Krankheit absagen müssen. Eine Weitergabe von Terminen oder Teilnahmeplätzen ist aufgrund von kurzfristigen Absagen leider nicht möglich, weshalb folgende Vereinbarungen getroffen werden
2.1 Einzeltermine, Zweiertraining oder Kleingruppen:
Wird ein Termin erst 48 Stunden vorher abgesagt, so muss dieser leider komplett in Rechnung gestellt werden, da er reserviert war und so kurzfristig nicht mehr vergeben werden kann.
2.2 Vorträge oder Stadttraining:
Wird die Teilnahme erst 4 Tage vorher abgesagt, so muss die jeweilige Gebühr leider komplett in Rechnung gestellt werden.
2.3 Workshops:
Wird die Teilnahme erst 1 Woche vorher abgesagt, so muss die Gebühr leider komplett in Rechnung gestellt werden.
2.4 Kurse / Work- and Fun-Training / Intensivtraining / Intensivwoche / Schulhund-RLP-Kurs sowie Therapie-Besuchshund-Kurs,
-Eignungstest, -Rezertifizierung :
Wird die Teilnahme 4 Wochen vorher abgesagt, so werden 50 % der Gebühr in Rechnung gestellt. Bei Absage von 2 Wochen vorher oder weniger, muss die jeweilige Gebühr leider komplett in Rechnung gestellt werden.
2.5 Allgemein:
Sollte die Gebühr bereits bezahlt sein, so erhalten Sie diese bei Absage, je nach dem, wann die Absage erfolgt ist, komplett oder anteilig wieder zurück. Bei Nichtabsage Ihrer Teilnahme zu einer Veranstaltung und bei Nichterscheinen wird die komplette Gebühr in Rechnung gestellt. Sollte sich im Laufe eines Kurses oder Workshops herausstellen, dass Termine Ihrerseits nicht wahrgenommen werden können, so ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich. Versäumte Kurs- oder Workshopstunden werden nicht erstattet. Die THS-Marschall bittet hier um Ihr Verständnis.
2.6 Terminverlegung oder Terminabsage seitens der THS-Marschall:
Die THS-Marschall behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund zu verlegen oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung komplett abzusagen. Gebühren, die Ihrerseits bereits bezahlt sind, werden dann selbstverständlich zurückgezahlt.
Bei Absage aufgrund höherer Gewalt übernimmt die THS-Marschall keine Haftung.
3. Haftung:
Die Teilnahme an jeglichen theoretischen und praktischen Veranstaltungen und die Benutzung der Waldgility- sowie Agilitygeräte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Jeder Teilnehmer haftet für alle von sich oder seinem Hund verursachten Schäden, ebenso für Schäden von Dritten (evtl. mitgebrachten Personen). Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Die THS-Marschall haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Auch nicht für Schäden, die durch die teilnehmenden Hunde verursacht werden.
Ebenfalls übernimmt die THS-Marschall keine Haftung für Schäden, die von Dritten (mitgebrachten Personen) oder deren Hunden herbeigeführt wurden.
4. Weitere Vereinbarungen:
Der Hundehalter ist verpflichtet, nur gesunde Hunde, die kein Ansteckungsrisiko für andere Hunde oder Personen darstellen, am Unterricht teilnehmen zu lassen. Zu Beginn des Kurses oder Workshops oder im Erstgespräch sind der Impfpass und die Hundhalter- Haftpflichtversicherung einmalig vorzeigen. Aus beiden Unterlagen muss ersichtlich sein, dass der Hund aktuell einen ausreichenden Impfschutz besitzt und dass aktuell eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Läufige Hündinnen sind für die Dauer der Läufigkeit, in der Regel 3 Wochen, vom Übungsbetrieb ausgeschlossen. Die Teilnahme geschieht dann ohne Hund.
Die Verwendung von Stachelhalsbändern, Halsbänder ohne Zugbegrenzung oder Stromreizgeräten ist strengstens untersagt.
5. Bild-, Film oder Tonaufnahmen:
Bild-, Film- oder Tonaufnahmen während des Trainings oder einer Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die THS-Marschall. Jegliche gewerbliche Nutzung, sowie jegliche Veröffentlichung dieser Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die THS-Marschall.
Gelegentlich werden während des Trainings oder der Vorträge Bild- und Filmaufnahmen gemacht, welche dem Copyright der THS-Marschall unterliegen und zu Medien- oder Werbezwecken verwendet werden. Sollte der/die Teilnehmer/in dies NICHT wünschen, so muss der Ausbildungsleiter vor Ort darauf hingewiesen werden.
Der/die Teilnehmer/in erteilt der THS-Marschall hiermit seine/ihre ausdrückliche Genehmigung zur Bild-, Film oder Tonaufnahmen während des Trainings oder einer Veranstaltung, sowie der uneingeschränkten Verwendung des aufgezeichneten Bild- Film- oder Tonmaterials zu Schulungs- Medien- oder Werbezwecken.
6. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:
Nach bestem Wissen und ohne irgendeine Absicht, Rechte anderer oder dritter zu verletzen, werden Foto- und Filmaufnahmen auf unserer Homepage oder bei Facebook sowie Instagram eingestellt. Werden Rechte oder gesetzliche Bestimmungen, trotz gewissenhafter Prüfung, verletzt, so versichern wir, beanstandete Aufnahmen umgehend zu entfernen.
Hierfür ist die Einschaltung einer Rechtsvertretung von betroffener Seite NICHT erforderlich. Wir erwarten eine Kontaktaufnahme und Beanstandung ohne Kostennote, Mahnkosten oder Ähnliches. Ausgelöste Kosten, ohne vorherigen Kontakt, werden wir zurückweisen und gegebenenfalls werden wir Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am Nächsten kommt.
Jegliche Änderung und Ergänzung bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.